Nehemia 10:1-39

10  Folgende Männer bestätigten dies durch ihr Siegel:+ Der Statthalter* Nehemịa, Sohn von Hachạlja,und Zedekịa,  Serạja, Asạrja, Jeremia,  Pạschhur, Amạrja, Malkịja,  Hạttusch, Schebạnja, Mạlluch,  Hạrim,+ Mẹremoth, Obạdja,  Daniel,+ Gịnnethon, Bạruch,  Meschụllam, Abịja, Mịjamin,  Maạsja, Bịlgai und Schemạja. Das sind die Priester.  Die Levịten: Jeschụa, Sohn von Asạnja, Bịnnui von den Söhnen Hẹnadads, Kạdmiël+ 10  und ihre Brüder Schebạnja, Hodịja, Kelịta, Pelạja, Hạnan, 11  Micha, Rẹhob, Haschạbja, 12  Sạkkur, Scherẹbja,+ Schebạnja, 13  Hodịja, Bạni und Bẹninu. 14  Die Oberhäupter des Volkes: Pạrosch, Pạhath-Mọab,+ Ẹlam, Sạttu, Bạni, 15  Bụnni, Ạsgad, Bẹbai, 16  Adonịa, Bịgwai, Ạdin, 17  Ạter, Hiskịa, Ạsur, 18  Hodịja, Hạschum, Bẹzai, 19  Hạriph, Ạnathoth, Nẹbai, 20  Mạgpiasch, Meschụllam, Hẹsir, 21  Meschẹsabel, Zạdok, Jạddua, 22  Pelạtja, Hạnan, Anạja, 23  Hoschẹa, Hanạnja, Hạschub, 24  Hạllohesch, Pịlha, Schọbek, 25  Rẹhum, Haschạbna, Maasẹja, 26  Ahịja, Hạnan, Ạnan, 27  Mạlluch, Hạrim und Baana. 28  Die Übrigen vom Volk – die Priester, die Levịten, die Torwächter, die Sänger, die Tempeldiener* und jeder, der sich von den Völkern der Länder trennte, um das Gesetz des wahren Gottes zu befolgen,+ sowie ihre Frauen, Söhne und Töchter (alle, die die Vereinbarung verstehen konnten*) – 29  schlossen sich ihren Brüdern, den angesehenen Männern, an. Sie verpflichteten sich mit einem Fluch und einem Eid, nach dem Gesetz des wahren Gottes zu leben, das Moses, der Diener des wahren Gottes, übermittelt hatte, und sich genauestens nach allen Geboten unseres Herrn Jehova zu richten, nach seinen Urteilen und seinen Vorschriften. 30  Wir werden unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben und ihre Töchter werden wir nicht für unsere Söhne nehmen.+ 31  Falls die Völker des Landes am Sabbat ihre Waren oder irgendwelches Getreide zum Verkauf herbringen, werden wir ihnen weder am Sabbat noch an einem anderen heiligen Tag+ etwas abkaufen.+ Auch werden wir im siebten Jahr auf die Ernte verzichten+ und alle Schulden erlassen.+ 32  Wir verpflichteten uns außerdem, jährlich pro Person ein drittel Schekel* für den Dienst im Haus* unseres Gottes zu geben:+ 33  für die aufgeschichteten Brote*,+ das regelmäßige Getreideopfer,+ das regelmäßige Brandopfer des Sabbats+ und des Neumondstages+ und für die vorgesehenen Feste,+ für die heiligen Dinge, für die Sündopfer,+ die Sühne für Israel leisten, und für alle Arbeiten im Haus unseres Gottes. 34  Auch losten wir aus, welche Familien der Priester, der Levịten und des Volkes Jahr für Jahr zu den festgelegten Zeiten das Holz für das Haus unseres Gottes liefern sollen, damit es auf dem Altar unseres Gottes Jehova verbrannt werden kann – wie es im Gesetz steht.+ 35  Wir werden auch Jahr für Jahr die erste Ernte unseres Bodens und die ersten reifen Früchte der verschiedenen Bäume zum Haus Jehovas bringen+ 36  sowie unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeburt unseres Viehs+ – wie es im Gesetz steht – und die Erstgeburt unserer Groß- und Kleinviehherden. Wir werden sie zum Haus unseres Gottes bringen, zu den diensttuenden Priestern.+ 37  Auch werden wir den Priestern für die Lagerräume* im Haus unseres Gottes+ den ersten Ertrag unseres Schrotmehls,+ unsere Beiträge, die Früchte der verschiedensten Bäume,+ neuen Wein und Öl+ bringen. Und wir werden den Levịten ein Zehntel* von dem, was unser Land hergibt, bringen,+ denn sie sammeln ja in allen unseren Städten, in denen Ackerbau betrieben wird, den Zehnten ein. 38  Ein Priester, ein Sohn Aarons, muss bei den Levịten sein, wenn sie den Zehnten einsammeln. Und die Levịten sollen ein Zehntel des Zehnten zum Haus unseres Gottes bringen,+ zu den Räumen* des Vorratshauses. 39  Die Israeliten und die Levịten sollen die Beiträge+ von dem Getreide, dem neuen Wein und dem Öl+ nämlich zu den Lagerräumen* bringen. Dort befinden sich auch die Utensilien des Heiligtums und dort sind die diensttuenden Priester, die Torwächter und die Sänger. Wir werden das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen.+

Fußnoten

Oder „Tirschatha“, persischer Titel für einen Provinzstatthalter.
Oder „die Nethinim“. Wtl. „die Gegebenen“.
Evtl. auch „alle, die alt genug waren, um zu verstehen“.
Ein Schekel entspricht 11,4 g. Siehe Anh. B14.
Oder „Tempel“.
D. h. das Schaubrot.
Oder „den Zehnten“.
Oder „Speisesäle“.
Oder „Speisesälen“.
Oder „Speisesälen“.

Studienanmerkungen

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