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Ehe, Heirat

Ehe, Heirat

Die Verbindung von einem Mann und einer Frau als Ehemann und Ehefrau gemäß dem von Gott festgesetzten Maßstab. Jehova schloss in Eden die erste Ehe und ist damit der Gründer der Ehe. Die Ehe schafft die Grundlage für die Familiengemeinschaft, den Familienkreis. Ihr Hauptzweck bestand im Hervorbringen von Angehörigen der Menschheitsfamilie, in der Fortpflanzung der Menschheit. Jehova erschuf die Menschen männlich und weiblich und bestimmte die Ehe als ordnungsgemäße Einrichtung zur Vermehrung der Menschheit (1Mo 1:27, 28). Die erste Eheschließung nahm Jehova vor, wie in 1. Mose 2:22-24 beschrieben.

Die Ehe war als ein bleibendes Band der Einheit zwischen Mann und Frau vorgesehen, die einander hilfreich zur Seite stehen sollten. Ein gemeinsames Leben voll Liebe und Vertrauen hätte sie tiefes Glück empfinden lassen. Jehova erschuf die Frau als Gefährtin des Mannes; er nahm eine Rippe des Mannes als Grundlage und machte dadurch die Frau zur nächsten Verwandten des Mannes, zu seinem eigenen Fleisch (1Mo 2:21). Jesus wies darauf hin, dass nicht Adam, sondern Gott gesagt hatte: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird fest zu seiner Frau halten, und die zwei werden e i n Fleisch sein.“ Aus dem Wortlaut dieses Textes wird deutlich, dass die Monogamie oder Einehe in Jehovas Augen den ursprünglichen Maßstab für die Ehe bildete (Mat 19:4-6; 1Mo 2:24).

Bei den Hebräern war es üblich zu heiraten. In den Hebräischen Schriften gibt es kein Wort für „Junggeselle“. Wenn man an den Hauptzweck der Ehe denkt, das Hervorbringen von Kindern, werden einem die Worte verständlich, mit denen Rebekka von ihrer Familie gesegnet wurde: „Mögest du zu Tausenden mal zehntausend werden“ (1Mo 24:60). Begreiflich wird dann auch, warum Rahel Jakob flehentlich bat: „Gib mir Kinder, oder ich werde sonst eine Tote sein“ (1Mo 30:1).

Die Heirat war eine Familienangelegenheit, mehr noch, der ganze Stamm oder die ganze patriarchalische Gemeinschaft war davon betroffen, denn eine Eheschließung konnte sich auf die Stärke des Stammes und auf seine wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Man sah es daher als selbstverständlich, ja als unbedingt notwendig an, dass das letzte Wort bei der Wahl der Ehefrau und bei allen damit verbundenen vertraglichen und finanziellen Vereinbarungen die Eltern bzw. der Vormund hatte; manchmal wurde auch das Einverständnis der beiden beteiligten Parteien gesucht (1Mo 24:8), und oft spielten romantische Gefühle bei den Vereinbarungen eine Rolle (1Mo 29:20; 1Sa 18:20, 27, 28). Der erste Schritt wurde gewöhnlich von den Eltern des jungen Mannes unternommen; mitunter kam jedoch das Angebot vom Vater des Mädchens, besonders wenn Standesunterschiede bestanden (Jos 15:16, 17; 1Sa 18:20-27).

Es scheint allgemein Brauch gewesen zu sein, dass sich ein Mann innerhalb seiner eigenen Verwandtschaft oder seines eigenen Stammes nach einer Frau umsah. Die Worte, die Laban Jakob gegenüber äußerte, lassen diesen Grundsatz erkennen: „Es ist besser für mich, ... dir [meine Tochter] zu geben, als dass ich sie einem anderen Mann gebe“ (1Mo 29:19). Besonders unter den Anbetern Jehovas wurde dies beachtet. Ein Beispiel hierfür ist Abraham, der einen Diener zu seinen Verwandten in sein Heimatland schickte, um für seinen Sohn Isaak eine Frau zu holen, statt eine von den Töchtern der Kanaaniter zu nehmen, unter denen er wohnte (1Mo 24:3, 4). Ehen mit Personen, die keine Anbeter Jehovas waren, galten als verpönt, und man suchte sie zu verhindern. Solche Eheschließungen waren eine Form der Untreue (1Mo 26:34, 35). Unter dem Gesetzesbund waren Ehebündnisse mit Angehörigen der sieben Kanaaniternationen verboten (5Mo 7:1-4). Ein Soldat konnte allerdings eine jungfräuliche Gefangene heiraten, die einer anderen Nation als den Kanaanitern angehörte, nachdem sie sich einer Zeit der Reinigung unterzogen hatte, in der sie den Tod ihrer Eltern beklagte und sich von allen einstigen religiösen Bindungen frei machte (5Mo 21:10-14).

Brautpreis. Vor der Schließung des Ehevertrages musste der junge Mann oder der Vater des jungen Mannes dem Vater des Mädchens den Brautpreis oder Heiratspreis bezahlen (1Mo 34:11, 12; 2Mo 22:16; 1Sa 18:23, 25). Dieser wurde zweifellos als Ersatz für die Dienste der Tochter angesehen sowie als Entschädigung für die Mühe und die Kosten, die die Eltern aufgewandt hatten, um für die Erziehung und den Unterhalt des Mädchens zu sorgen. Manchmal wurde der Brautpreis in Form von Diensten bezahlt, die dem Vater geleistet wurden (1Mo 29:18, 20, 27; 31:15). Im Gesetz gab es einen festgelegten Kaufpreis für eine nicht verlobte Jungfrau, die von einem Mann verführt wurde (2Mo 22:16).

Zeremonie. Das hauptsächliche, charakteristische Merkmal der Hochzeit war, dass man die Braut zum vereinbarten Zeitpunkt feierlich vom Haus ihres Vaters zum Haus ihres Mannes führte; diese Handlung stand dafür, dass die Braut durch die Heirat in die Familie des Mannes aufgenommen wurde (Mat 1:24). Das machte die Eheschließung in patriarchalischen Tagen vor dem Gesetzesbund aus. Die Heirat war ganz und gar eine zivile Angelegenheit. Es gab weder eine religiöse Zeremonie noch irgendwelche Formalitäten, und kein Priester oder Geistlicher erklärte die Ehe für rechtsgültig. Der Bräutigam nahm die Braut in sein Haus bzw. in das Zelt oder Haus seiner Eltern. Die Sache wurde öffentlich bekannt gemacht, bestätigt und aufgezeichnet, und die Eheschließung war verbindlich (1Mo 24:67).

Sobald jedoch Vereinbarungen für die Ehe getroffen und die beiden beteiligten Parteien verlobt waren, galten sie gleichsam als verheiratet. Lots Töchter befanden sich noch in seinem Haus, standen also noch unter seiner Autorität, als ihre Verlobten schon als Lots „Schwiegersöhne“ bezeichnet wurden, „die seine Töchter nehmen sollten“ (1Mo 19:14). Obwohl Simson eine gewisse Philisterin nie heiratete, sondern lediglich mit ihr verlobt war, wurde sie seine Frau genannt (Ri 14:10, 17, 20). Das Gesetz sah für den Fall, dass ein verlobtes Mädchen Hurerei beging, vor, dass das Mädchen und der schuldige Mann sterben mussten. Wenn es vergewaltigt worden war, musste der Mann sterben. Jeder Fall indes, der ein nicht verlobtes Mädchen betraf, wurde unterschiedlich behandelt (5Mo 22:22-27).

Eheschließungen wurden registriert. Unter dem Gesetz trug man Eheschließungen sowie die Geburt von Kindern, die aus diesen Verbindungen hervorgingen, in die amtlichen Unterlagen des Gemeinwesens ein. Aus diesem Grund ist ein genaues Geschlechtsregister Jesu Christi vorhanden (Mat 1:1-16; Luk 3:23-38; vgl. Luk 2:1-5).

Feier. Wenn auch die Heirat an sich ohne formelle Zeremonie verlief, wurde nichtsdestoweniger in Israel eine Hochzeit als großes Freudenfest gefeiert. Am Hochzeitstag traf die Braut zu Hause gewöhnlich eingehende Vorbereitungen. Zuerst badete sie und rieb sich mit parfümiertem Öl ein. (Vgl. Ru 3:3; Hes 23:40.) Sie legte, zuweilen mithilfe von Dienerinnen, Brustbänder und ein weißes Gewand an, das je nach ihren finanziellen Verhältnissen oft reich bestickt war (Jer 2:32; Off 19:7, 8; Ps 45:13, 14). Sie legte sich Juwelen und anderen Schmuck um, wenn sie es sich leisten konnte (Jes 49:18; 61:10; Off 21:2), und hüllte sich dann in ein leichtes Tuch, eine Art Schleier, der von Kopf bis Fuß reichte (Jes 3:19, 23). Dies erklärt, wieso Laban die Täuschung Jakobs so leicht gelang, sodass dieser nicht merkte, dass Laban ihm Lea statt Rahel gab (1Mo 29:23, 25). Rebekka bedeckte sich mit einem Kopftuch, als sie sich Isaak näherte (1Mo 24:65). Das war ein Zeichen dafür, dass sich die Braut dem Bräutigam – seiner Autorität – unterwarf (1Ko 11:5, 10).

Der Bräutigam, ebenfalls in bester Aufmachung und oft mit einem ansehnlichen Kopfschmuck sowie einem Kranz auf dem Kopf (Hoh 3:11; Jes 61:10), verließ am Abend sein Haus und begab sich in Begleitung seiner Freunde zum Haus der Brauteltern (Mat 9:15). Von dort bewegte sich der Festzug zum Haus des Bräutigams oder seines Vaters, begleitet von Musikern, Sängern und gewöhnlich auch von Lampenträgern.

Die Menschen, die den Weg säumten, nahmen an dem Festzug lebhaft Anteil. Braut und Bräutigam hörte man jubeln. Vor allem Jungfrauen mit Lampen schlossen sich dem Festzug an (Jer 7:34; 16:9; Jes 62:5; Mat 25:1). Der Bräutigam mochte sich ziemlich lange in seinem Haus aufgehalten haben, und dann konnte es wieder einige Verzögerung geben, bevor der Festzug das Haus der Braut verließ. Es konnte also ziemlich spät werden, und einige Leute, die längs des Weges warteten, waren – wie in Jesu Gleichnis von den zehn Jungfrauen – vielleicht müde und schliefen ein. Den Gesang und die Freudenrufe konnte man schon von Weitem hören, und die, die es hörten, riefen aus: „Der Bräutigam ist da!“ Die Diener waren bereit, den Bräutigam zu begrüßen, wenn er kam, und die zum Hochzeitsmahl Geladenen traten dann ins Haus ein. Nachdem der Bräutigam mit seiner Begleitung ins Haus gegangen und die Tür verschlossen worden war, war es für unpünktliche Gäste zu spät (Mat 25:1-12; 22:1-3; 1Mo 29:22). Es galt als eine schwere Beleidigung, eine Einladung zum Hochzeitsfest auszuschlagen (Mat 22:8). Die Gäste mochten lange Gewänder erhalten haben (Mat 22:11), und nicht selten wurden ihnen die Plätze an der Festtafel vom Gastgeber zugewiesen (Luk 14:8-10).

Freund des Bräutigams. „Der Freund des Bräutigams“ hatte einen großen Anteil an den Vereinbarungen für die Ehe und wurde als derjenige angesehen, der Braut und Bräutigam zusammenführte. Seine Freude war groß, wenn er die Stimme des Bräutigams hörte, der sich mit der Braut unterhielt. Nun konnte er glücklich sein, denn seine Dienste waren von Erfolg gekrönt (Joh 3:29).

Beweis der Jungfräulichkeit. Nach dem Mahl nahm der Ehemann seine Braut mit in das Hochzeitsgemach (Ps 19:5; Joel 2:16). Das Tuch oder Gewand mit den aus der Hochzeitsnacht stammenden Blutspuren wurde aufbewahrt oder den Eltern der Frau übergeben. Es diente als Zeichen der Jungfräulichkeit der Braut und bedeutete für sie einen rechtlichen Schutz, falls sie später beschuldigt wurde, vor der Ehe keine Jungfrau mehr gewesen oder gar der Prostitution nachgegangen zu sein. Andernfalls hätte sie dafür gesteinigt werden können, dass sie sich als Jungfrau ausgegeben hatte und dass sie dem Haus ihres Vaters große Schmach zugefügt hatte (5Mo 22:13-21). Dieser Brauch – das Tuch aufzubewahren – hat sich bei einigen Völkern im Nahen Osten bis in die Neuzeit erhalten.

Rechte und Pflichten. Der Mann war das Oberhaupt der Familie. Die endgültige Entscheidung in Angelegenheiten, die das Wohl der Familie und den Haushalt betrafen, lag bei ihm. Er konnte sogar ein Gelübde seiner Frau oder seiner Tochter aufheben, wenn er nachteilige Folgen für die Familie befürchtete. Über diese Autorität verfügte der Mann offensichtlich schon, als er mit der Frau verlobt war (4Mo 30:3-8, 10-15). Der Ehemann war der Herr, derjenige, der der Familie vorstand, und wurde als der Besitzer (hebr. báʽal) der Frau angesehen (5Mo 22:22).

In Sprüche 31 werden einige Pflichten der Ehefrau gegenüber ihrem Mann oder Besitzer beschrieben. Darunter fallen die Hausarbeit, das Anfertigen von Kleidungsstücken und deren Pflege, ja selbst ein Teil des Einkaufens und Verkaufens und der allgemeinen Aufsicht über den Haushalt. Die Frau stand in hohem Ansehen und hatte viele Rechte, obgleich sie dem Mann untergeordnet und gewissermaßen sein Eigentum war. Ihr Ehemann musste sie lieben, selbst dann, wenn sie seine Nebenfrau war oder wenn er sie als Gefangene erworben hatte. Sie durfte nicht misshandelt werden; Nahrung, Kleidung und Unterkunft sowie die Erfüllung der ehelichen Pflichten wurden ihr ungeschmälert garantiert. Auch konnte der Mann nicht den Sohn seiner Lieblingsfrau auf Kosten des Sohnes der „gehassten“ (d. h. der weniger geliebten) Ehefrau zu seinem Erstgeborenen einsetzen (2Mo 21:7-11; 5Mo 21:11, 14-17). Treue Hebräer liebten ihre Frauen, und wenn die Frau weise und in Einklang mit Gottes Gesetz handelte, hörte der Mann oft auf sie oder billigte ihr Tun (1Mo 21:8-14; 27:41-46; 28:1-4).

Selbst die nicht verlobte Jungfrau, die von einem unverheirateten Mann verführt wurde, war geschützt, denn wenn der Vater die Erlaubnis gab, musste sie der Verführer heiraten und konnte sie sein ganzes Leben lang nicht durch Scheidung entlassen (5Mo 22:28, 29). Wenn eine Frau von ihrem Mann formell angeklagt wurde, bei ihrer Heirat keine Jungfrau mehr gewesen zu sein, und die Beschuldigung sich als falsch erwies, so wurde dem Mann eine Geldbuße auferlegt, und er konnte seine Frau nie mehr durch Scheidung entlassen (5Mo 22:17-19). Die Frau, die angeklagt wurde, heimlich Ehebruch begangen zu haben, musste, wenn sie unschuldig war, von ihrem Mann schwanger gemacht werden, damit sie ein Kind gebären konnte und sich dadurch ihre Unschuld öffentlich herausstellte. Die Würde der Ehefrau wurde respektiert. Geschlechtsverkehr während der Menstruation war verboten (3Mo 18:19; 4Mo 5:12-28).

Verbotene Ehen. Außer dem Verbot von Ehebündnissen mit Personen, die keine Anbeter Jehovas waren – insbesondere mit den Angehörigen der sieben Nationen im Land Kanaan (2Mo 34:14-16; 5Mo 7:1-4) –, waren auch Ehen innerhalb gewisser Grade der Blutsverwandtschaft und der Schwägerschaft verboten (3Mo 18:6-17).

Dem Hohen Priester war es verboten, eine Witwe, eine Geschiedene, eine Frau, die verunreinigt worden war, oder eine Prostituierte zu heiraten; er durfte nur eine Jungfrau aus seinem Volk heiraten (3Mo 21:10, 13, 14). Die anderen Priester durften keine Prostituierte, keine Frau, die verunreinigt worden war, und keine Geschiedene heiraten (3Mo 21:1, 7). Laut Hesekiel 44:22 konnten sie eine Jungfrau aus dem Haus Israel oder eine Witwe heiraten, die die Witwe eines Priesters geworden war.

Wenn eine Tochter Grundbesitz erbte, durfte sie nicht außerhalb ihres Stammes heiraten. Dadurch wurde verhindert, dass der Erbbesitz von Stamm zu Stamm überging (4Mo 36:8, 9).

Scheidung. Als der Schöpfer die Ehe gründete, traf er keine Vorkehrung für eine Scheidung. Ein Mann sollte fest zu seiner Frau halten, und „sie sollen e i n Fleisch werden“ (1Mo 2:24). Ein Mann würde somit eine Frau haben, die zusammen mit ihm als e i n Fleisch betrachtet wurde. Erst nachdem der Mensch gesündigt hatte und folglich unvollkommen wurde und entartete, kam die Scheidung auf.

Als Gott den Israeliten das Gesetz gab, setzte er nicht den ursprünglichen Maßstab für die Ehe durch, sondern er regelte die Scheidung, um zu verhindern, dass es in Israel zu einem Verfall der Familie kam und unnötige Härten entstanden. Doch zu Gottes bestimmter Zeit wurde sein ursprünglicher Maßstab wieder eingeführt. Jesus nannte den Grundsatz, der für die Christenversammlung gilt, nämlich dass „Hurerei“ (gr. pornéia) der einzige gültige Scheidungsgrund ist. Er erklärte, dass Gott diesem Maßstab wegen der Herzenshärte der Israeliten durch Moses nicht Geltung verschaffte (Mat 19:3-9; Mar 10:1-11).

In der Christenversammlung ist somit außer dem Tod, der die Ehebande automatisch löst, der einzige andere Grund für die Auflösung einer Ehe die „Hurerei“, die dazu führt, dass der Ehebrecher unerlaubterweise e i n Fleisch mit einem anderen Partner wird. Hurerei kann von dem unschuldigen Teil demnach als Scheidungsgrund benutzt werden, wenn er dies wünscht, und der Unschuldige hat dann das Recht, wieder zu heiraten (Mat 5:32; Rö 7:2, 3). Abgesehen von diesem Zugeständnis im Fall von „Hurerei“ (gr. pornéia), wird Christen in den Griechischen Schriften geraten, sich nicht einmal von ihrem Ehegefährten, ob gläubig oder ungläubig, zu trennen, und falls ein Christ dies doch tut, so darf er keine Intimbeziehungen mit jemand anders haben (1Ko 7:10, 11; Mat 19:9).

Unter dem mosaischen Gesetz konnte sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, wenn er etwas „Anstößiges“ an ihr gefunden hatte. Das schloss natürlich nicht Ehebruch ein, denn darauf stand die Todesstrafe. Zu den Vergehen, die eine Scheidung rechtfertigten, gehörten möglicherweise große Respektlosigkeit gegenüber dem Ehemann oder dem Haus seines Vaters oder eine Tat, die Schmach auf die Hausgemeinschaft des Mannes brachte. Der Mann war verpflichtet, der Frau ein schriftliches Scheidungszeugnis zu geben, was zeigt, dass er in den Augen der Gemeinde triftige Gründe für eine Scheidung haben musste. Da das Zeugnis eine gesetzliche Urkunde war, liegt der Gedanke nahe, dass der Mann vorher die älteren, befugten Männer der Stadt konsultieren musste. Die Frau konnte dann wieder heiraten, wobei das Zeugnis sie schützte, falls sie später des Ehebruchs bezichtigt werden sollte. Einem Mann war die Scheidung untersagt, wenn er die Frau vor der Heirat verführt hatte oder wenn er sie nach der Heirat fälschlicherweise beschuldigt hatte, ihn angelogen zu haben, zur Zeit der Heirat noch jungfräulich gewesen zu sein (5Mo 22:13-19, 28, 29).

Heiratete eine Frau nach der Scheidung einen anderen Mann und ließ sich dieser Mann später von ihr scheiden oder starb er, konnte ihr erster Mann sie nicht wieder heiraten. Dadurch sollte verhindert werden, dass man übereinkam, eine Scheidung von dem zweiten Mann zu erzwingen oder vielleicht sogar seinen Tod zu verursachen, um eine Wiederverheiratung des ursprünglichen Paares zu ermöglichen (5Mo 24:1-4).

Jehova hasste eine ungerechtfertigte Scheidung, besonders wenn eine seiner treuen Anbeterinnen hintergangen wurde und ihr Mann Pläne schmiedete, sich mit einer Heidin zu verheiraten, die nicht zu Gottes auserwähltem Bundesvolk gehörte (Mal 2:14-16; siehe SCHEIDUNG).

Polygamie. Da gemäß Gottes ursprünglichem Maßstab für die Menschen Mann und Frau e i n Fleisch werden sollten, war die Polygamie nicht beabsichtigt; in der Christenversammlung ist sie nicht erlaubt. Aufseher und Dienstamtgehilfen, die für die Versammlung Vorbilder sein sollten, dürfen nicht mehr als e i n e Ehefrau haben (1Ti 3:2, 12; Tit 1:5, 6). Das passt dazu, dass die christliche Ehe als Sinnbild für das Verhältnis zwischen Jesus Christus und der Versammlung verwendet wird, die seine einzige Ehefrau ist (Eph 5:21-33).

Wie die Ehescheidung wurde auch die Polygamie – obgleich ursprünglich nicht von Gott vorgesehen – bis zur Zeit der Christenversammlung geduldet. Die Polygamie nahm nicht lange nach dem Sündenfall ihren Anfang. Zum ersten Mal wird sie in der Bibel in Verbindung mit Lamech, einem Nachkommen Kains, erwähnt: „Lamech nahm sich dann zwei Frauen“ (1Mo 4:19). In Bezug auf einige der Engel vor der Flut berichtet die Bibel: „Die Söhne des wahren Gottes ... nahmen sich dann Frauen, nämlich alle, die sie erwählten“ (1Mo 6:2).

Unter dem patriarchalischen Gesetz und unter dem Gesetzesbund wurde eine Art Konkubinat praktiziert, das heißt, einige der Männer hatten Nebenfrauen. Nebenfrauen waren rechtlich anerkannt; ihr Stand hatte nichts mit Hurerei oder Ehebruch zu tun. Unter dem Gesetzesbund musste ein Mann sogar dem Sohn seiner Nebenfrau, wenn er der Erstgeborene war, das dem Erstgeborenen zustehende Erbe geben (5Mo 21:15-17).

Zweifellos ermöglichten diese Art Konkubinat und die Polygamie den Israeliten eine viel schnellere Vermehrung; und daher erfüllten damals beide Einrichtungen – wenn auch nicht von Gott eingeführt, sondern lediglich geduldet und geregelt – einen gewissen Zweck (2Mo 1:7). Auch Jakob, den eine List seines Schwiegervaters zum Polygamisten machte, wurde mit 12 Söhnen und mit Töchtern gesegnet, die ihm seine beiden Frauen und deren Mägde, die seine Nebenfrauen geworden waren, gebaren (1Mo 29:23-29; 46:7-25).

Die christliche Ehe. Jesus Christus zeigte, dass er der Ehe positiv gegenüberstand, als er das Hochzeitsfest in Kana in Galiläa besuchte (Joh 2:1, 2). Wie bereits festgestellt, ist die Monogamie Gottes ursprünglicher Maßstab, der von Jesus Christus auch in die Christenversammlung wieder eingeführt wurde (1Mo 2:24; Mat 19:4-8; Mar 10:2-9). Da Mann und Frau ursprünglich mit der Fähigkeit versehen wurden, Liebe und Zuneigung zum Ausdruck zu bringen, war die Ehe als eine beglückende, gesegnete und harmonische Gemeinschaft gedacht. Der Apostel Paulus gebraucht die Ehe als Bild, wenn er Christus als Ehemann und Haupt der Versammlung, seiner Braut, bezeichnet. Christus gibt das vortrefflichste Beispiel der liebenden Güte und der Fürsorge, wie sie der Mann seiner Frau entgegenbringen sollte: Er sollte sie wie seinen eigenen Leib lieben. Paulus weist auch darauf hin, dass andererseits die Frau tiefen Respekt vor ihrem Mann haben sollte (Eph 5:21-33). Der Apostel Petrus rät Ehefrauen, ihren Männern untertan zu sein und ihnen durch einen keuschen Wandel, tiefen Respekt und einen stillen und milden Geist zu gefallen. Er erwähnt Sara als nachahmenswertes Beispiel; sie nannte Abraham, ihren Mann, „Herr“ (1Pe 3:1-6).

Auf Reinheit und Treue im Ehebund wird überall in den Christlichen Griechischen Schriften großer Nachdruck gelegt. Paulus sagt: „Die Ehe sei ehrbar unter allen, und das Ehebett sei unbefleckt, denn Gott wird Hurer und Ehebrecher richten“ (Heb 13:4). Er gibt Ehepaaren den Rat, sich gegenseitig Respekt zu zollen und die ehelichen Pflichten zu erfüllen.

Der Apostel ermahnt dazu, ‘im Herrn zu heiraten’; dies ist in Einklang mit der Gewohnheit von Anbetern Gottes in alter Zeit, die nur Personen heirateten, die ebenfalls wahre Anbeter waren (1Ko 7:39). Den Unverheirateten jedoch erteilt der Apostel Rat, ledig zu bleiben, damit sie dem Herrn ohne Ablenkung dienen können. Er sagt, dass die Verheirateten in Anbetracht der Zeit so leben sollten, ‘als ob sie keine Frauen hätten’; mit anderen Worten, sie sollten sich nicht restlos ihren ehelichen Rechten und Verpflichtungen verschreiben, sie zu ihrem ganzen Lebensinhalt machen, wie es viele tun, sondern sie sollten sich für die Königreichsinteressen einsetzen, ohne ihre Pflichten in der Ehe außer Acht zu lassen (1Ko 7:29-38).

Paulus sagte, jüngere Witwen sollten nicht auf die Liste der Bedürftigen gesetzt werden, nur weil sie sich künftig ausschließlich christlichen Dienstaufgaben widmen wollten; für sie wäre es besser, wieder zu heiraten. Er begründete das damit, dass sexuelle Regungen sie von ihrem Wunsch, sich voll für den Glauben einzusetzen, abbringen könnten. Wäre das der Fall, würden sie die finanzielle Hilfe der Versammlung in Anspruch nehmen, gleichzeitig aber einen Ehepartner suchen oder unbeschäftigt sein und sich in die Angelegenheiten anderer Leute einmischen. Das würde ein ungünstiges Urteil für sie nach sich ziehen. Zu heiraten, Kinder zu bekommen und einen Haushalt zu führen, während sie weiterhin am christlichen Glauben festhielten, würde sie dagegen beschäftigt halten und sie davor bewahren, zu schwatzen und über Dinge zu reden, die sie nichts angehen. Die Versammlung wäre dann in der Lage, denen Hilfe zu leisten, die wirklich Witwen sind und ein Anrecht auf einen solchen Beistand haben (1Ti 5:9-16; 2:15).

Zölibat. Der Apostel Paulus wies warnend darauf hin, dass eines der kennzeichnenden Merkmale des bevorstehenden Abfalls der Zölibatszwang sei, denn er sprach von Personen, „die verbieten zu heiraten“ (1Ti 4:1, 3). Einige der Apostel waren verheiratet (1Ko 9:5; Luk 4:38). Als Paulus die Erfordernisse für Aufseher und Dienstamtgehilfen in der Christenversammlung darlegte, sagte er, dass diese Männer, wenn verheiratet, nur eine einzige Ehefrau haben dürften (1Ti 3:1, 2, 12; Tit 1:5, 6).

Christen und Zivilehegesetze. Heute wird die Heirat in den meisten Ländern der Erde durch Gesetze der Zivilbehörden, des „Cäsars“, geregelt, und Christen sollten diese Gesetze normalerweise befolgen (Mat 22:21). An keiner Stelle in der Bibel ist davon die Rede, dass eine religiöse Zeremonie oder die Dienste eines Geistlichen erforderlich wären. In Übereinstimmung mit der Eheschließung in biblischer Zeit ist es Pflicht, eine Ehe nach den Gesetzen des Landes zu schließen und die Eheschließung sowie Geburten eintragen zu lassen, falls dies gesetzlich bestimmt ist. Da die Regierungen, der „Cäsar“, die Heirat in dieser Weise regeln, ist ein Christ verpflichtet, sich an sie zu wenden, wenn er eine Ehe gesetzlich eintragen lassen möchte. Und selbst wenn er den Ehebruch seines Partners als schriftgemäßen Grund zur Beendigung der Ehe gebrauchen möchte, muss er sich um eine gesetzliche Scheidung bemühen, falls dies möglich ist. Ein Christ, der wieder heiratet, ohne die biblischen und gesetzlichen Bestimmungen gebührend zu beachten, würde demnach Gottes Gesetze verletzen (Mat 19:9; Rö 13:1).

Heirat und die Auferstehung. Eine Gruppe von Gegnern Jesu, die nicht an die Auferstehung glaubten, stellte ihm eine Frage, die ihn in Verlegenheit bringen sollte. In seiner Antwort führte Jesus unter anderem aus: „Diejenigen ..., die für würdig erachtet worden sind, jenes System der Dinge und die Auferstehung von den Toten zu erlangen, heiraten nicht, noch werden sie verheiratet“ (Luk 20:34, 35; Mat 22:30).

Symbolischer Sprachgebrauch. Wiederholt bezeichnet sich Jehova in der Bibel als Ehemann. Er betrachtete sich als mit der Nation Israel verheiratet (Jes 54:1, 5, 6; 62:4). Als die Nation Israel durch ihren Götzendienst und andere Sünden gegen Jehova rebellierte, wurde dies mit der Prostitution einer untreuen Ehefrau verglichen – für Gott ein Scheidungsgrund (Jes 1:21; Jer 3:1-20; Hos 2).

In Galater, Kapitel 4 vergleicht der Apostel Paulus die Nation Israel mit der Sklavin Hagar, der Nebenfrau Abrahams, und das jüdische Volk mit Hagars Sohn Ismael. Genauso, wie Ismael der Sohn der Nebenfrau Abrahams war, so waren die Juden die Kinder der „Nebenfrau“ Jehovas. Das Band zwischen Israel und Jehova war der Gesetzesbund. Paulus vergleicht das „Jerusalem droben“, die „Frau“ Jehovas, mit Sara, der freien Frau Abrahams. Christen sind die freien geistigen Kinder jener freien Frau, des „Jerusalem droben“ (Gal 4:21-31; vgl. Jes 54:1-6).

Wie einst Abraham, so überwacht auch Jehova Gott, der große Vater, die Wahl einer Braut für Jesus Christus, seinen Sohn; diese Braut ist keine irdische Frau, sondern die Christenversammlung (1Mo 24:1-4; 2Th 2:13; 1Pe 2:5). Die ersten Mitglieder der Versammlung Jesu wurden ihm vom „Freund des Bräutigams“, von Johannes dem Täufer, vorgestellt; diesen hatte Jehova seinem Sohn vorausgesandt (Joh 3:28, 29). Diese aus einer Versammlung bestehende Braut ist „e i n Geist“ mit Christus und sein Leib (1Ko 6:17; Eph 1:22, 23; 5:22, 23). Ebenso, wie in Israel eine Braut badete und sich schmückte, achtet Jesus Christus darauf, dass seine Braut – als Vorbereitung für die Ehe – gebadet ist, damit sie vollkommen rein ist, ohne einen Flecken oder Makel (Eph 5:25-27). In Psalm 45 und in Offenbarung 21 wird sie als eine Braut beschrieben, die für die Hochzeit schön geschmückt ist.

Ebenfalls im Buch der Offenbarung sagt Jehova die Zeit vorher, in der die Hochzeit seines Sohnes kurz bevorsteht und die Braut sich bereit gemacht hat und in hell glänzende, reine, feine Leinwand gehüllt ist. Gott bezeichnet diejenigen, die zum Abendessen der Hochzeit des Lammes eingeladen sind, als glücklich (Off 19:7-9; 21:2, 9-21). In der Nacht vor seinem Tod setzte Jesus das Abendmahl des Herrn ein, ein Mahl zum Gedenken an seinen Tod, und wies seine Jünger an, diese Feier ständig zu begehen (Luk 22:19). Sie sollten dies so lange tun, „bis er gekommen ist“ (1Ko 11:26). Geradeso, wie in alter Zeit der Bräutigam im Haus der Braut eintraf, um sie bei ihren Eltern abzuholen und sie dann in die Wohnung zu bringen, die er für sie im Haus seines Vaters vorbereitet hatte, so kommt Jesus Christus, um seine gesalbten Nachfolger von ihrer irdischen Wohnung abzuholen, damit sie dort sind, wo er ist, nämlich im Haus seines Vaters, im Himmel (Joh 14:1-3).

Siehe SCHWAGEREHE.