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Freier Mensch; Freigelassener

Freier Mensch; Freigelassener

Unter römischer Herrschaft galt als „freier Mensch“ jemand, der von Geburt an frei war und die vollen Bürgerrechte besaß. Ein „Freigelassener“ dagegen war ein ehemaliger Sklave. Durch die formelle Freilassung erhielt er die römischen Bürgerrechte, kam aber nicht für ein politisches Amt infrage. Erfolgte die Freilassung nicht als formelle Handlung, war er zwar kein Sklave mehr, hatte aber nicht die vollen Bürgerrechte (1Ko 7:22).