Fragen von Lesern
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Unterliegen Christen heute den im mosaischen Gesetz festgelegten Einschränkungen bei Verwandtenehen?
In dem Gesetz, das Jehova der Nation Israel gab, wird nicht näher darauf eingegangen, wie eine Eheschließung erfolgte. Darin werden allerdings bestimmte Eheverbote genannt. So finden wir in 3. Mose 18:6-20 eine Auflistung untersagter Partnerkonstellationen unter ‘nahen Verwandten nach dem Fleische’. In der Textstelle wird im Einzelnen aufgeführt, welche Blutsverwandten keine Geschlechtsbeziehungen miteinander haben durften. Christen stehen natürlich nicht unter dem mosaischen Gesetz und sind auch nicht an dessen Verordnungen gebunden (Epheser 2:15; Kolosser 2:14). Trotzdem können sie diese Angelegenheit bei der Wahl eines Ehepartners nicht völlig unberücksichtigt lassen. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen.
Zunächst einmal existieren weltliche Gesetze, die Ehen zwischen nahen Verwandten regeln, und Christen sind grundlegend verpflichtet, sich an die Gesetze des Landes zu halten, in dem sie leben (Matthäus 22:21; Römer 13:1). Die entsprechenden Gesetze sind natürlich nicht überall gleich. Bei Gesetzen dieser Art spielen heutzutage vor allem genetische Gesichtspunkte eine Rolle. Durch eine Ehe zwischen nahen Blutsverwandten erhöht sich bekanntermaßen für die Nachkommen das Risiko von genetischen Defekten oder Krankheiten. Darum und weil sie „den obrigkeitlichen Gewalten untertan“ sind, halten sich Christen, die heiraten möchten, an das Ehegesetz ihres Landes.
Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, was in der Gesellschaft, in der man lebt, annehmbar ist und was nicht. Beinahe in jeder Kultur wird durch Sitte und Gesetz eine Ehe zwischen nahen Blutsverwandten geächtet, weil solche Vereinigungen meistens als blutschänderisch betrachtet werden und daher als Übertretung eines Tabus gelten. Auch wenn die Beziehungen, die im Einzelnen geächtet sind, je nach Kulturkreis beträchtlich voneinander abweichen können, „gilt im Allgemeinen: Je enger die genetische Verwandtschaft zwischen zwei Menschen ist, desto größer und schwerwiegender ist das Tabu, das Geschlechtsbeziehungen untereinander verbietet oder nicht gutheißt“, führt die Encyclopædia Britannica aus. Dementsprechend würden Christen sogar dann, wenn eine Verbindung nicht blutschänderisch wäre, etablierte Moralvorstellungen oder die berechtigten Gefühle der Gemeinschaft keineswegs gänzlich außer Acht lassen, um der Christenversammlung oder Gottes Namen keine Schande zu machen (2. Korinther 6:3).
Unser von Gott erhaltenes Gewissen darf ebenfalls nicht ignoriert werden. Alle Menschen werden mit einem Sinn für Recht und Unrecht — für Gut und Böse — geboren (Römer 2:15). Ihr Gewissen sagt ihnen, was normal und richtig und was unnatürlich und anstößig ist, es sei denn, dass es durch perverse Praktiken verdreht oder abgestumpft wurde. Jehova wies auf diese Tatsache hin, als er den Israeliten jenes Gesetz gab, das Ehen zwischen nahen Blutsverwandten untersagte. Wir lesen: „Nach der Weise, wie das Land Ägypten tut, in dem ihr gewohnt habt, sollt ihr nicht tun; und nach der Weise, wie das Land Kanaan tut, in das ich euch bringe, sollt ihr nicht tun; und in ihren Satzungen sollt ihr nicht wandeln“ (3. Mose 18:3). Christen schätzen ihr biblisch geschultes Gewissen sehr und lassen es sich nicht schwächen — auch nicht durch die verdrehte Auffassung von Recht und Unrecht unter den Nationen (Epheser 4:17-19).
Zu welchem Schluss kommen wir daher? Christen stehen zwar nicht unter dem mosaischen Gesetz, aber ihr Gewissen sagt ihnen unmissverständlich, dass eine Ehe zwischen nahen Blutsverwandten — wie zum Beispiel Vater und Tochter, Mutter und Sohn, Bruder und Schwester — in der christlichen Gemeinschaft absolut unannehmbar ist. * Was entferntere Blutsverwandte betrifft, erkennen Christen an, dass Gesetze und Bestimmungen bestehen, die für eine rechtsgültige Ehe maßgeblich sind, und dass es Maßstäbe dafür gibt, was sozial und kulturell annehmbar ist. Diese müssen gebührend berücksichtigt werden, damit wir dem ausdrücklichen biblischen Gebot nachkommen: „Die Ehe sei ehrbar unter allen“ (Hebräer 13:4).
[Fußnote]
^ Abs. 7 Eine ausführliche Abhandlung dieses Themas enthält der Artikel „Wie sollten Christen Ehen unter Blutsverwandten betrachten?“ im Wachtturm vom 15. Juni 1978, Seite 25 bis 28.