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Europäischer Gerichtshof stärkt Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Europäischer Gerichtshof stärkt Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

JEHOVAS ZEUGEN weltweit sind dafür bekannt, dass sie in Sachen Politik und Krieg überall neutral bleiben. Das gebietet ihnen ihr Gewissen. Sie sind der festen Überzeugung, dass sie „ihre Schwerter zu Pflugscharen schmieden müssen“ und „den Krieg nicht mehr lernen“ dürfen (Jesaja 2:4). Wenn sich andere für den Wehrdienst entscheiden, ist das ihre Sache; da mischen sich Jehovas Zeugen nicht ein. Wie verhält es sich aber, wenn sie in einem Land leben, wo Wehrdienst Pflicht ist? In dieser Lage befand sich Wahan Bajatjan.

Die Vorgeschichte

Wahan Bajatjan wurde im April 1983 in Armenien geboren. 1996 begannen er und andere aus seiner Familie ein Bibelstudium mit Jehovas Zeugen. Mit 16 Jahren ließ er sich taufen. Durch das Bibelstudium bekam der junge Mann hohe Achtung vor den Lehren Jesu, der seinen Nachfolgern unter anderem gebot, nicht zu Kriegswaffen zu greifen (Matthäus 26:52). Deshalb stand Wahan schon bald nach seiner Taufe vor einer wichtigen Entscheidung.

Nach dem armenischen Gesetz besteht für Männer ab 18 Jahren Wehrpflicht. Bei Verweigerung drohen Haftstrafen bis zu 3 Jahren. Wahan wollte gern etwas für seine Mitbürger tun, aber gegen sein biblisch geschultes Gewissen zu handeln kam für ihn nicht infrage. Wie ging er also vor?

Als er im Jahr 2001 zum Militärdienst einberufen wurde, wandte er sich schriftlich an die entsprechenden armenischen Behörden. Er erklärte, der Wehrdienst würde seiner religiösen Überzeugung zuwiderlaufen und er könne ihn mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Zu einem alternativen zivilen Dienst sei er jedoch bereit.

Wahan Bajatjan vor dem Gefängnis von Nubaraschen in Armenien

Über ein Jahr lang ersuchte der junge Mann die Behörden, seine Gewissensentscheidung anzuerkennen. Im September 2002 wurde er dennoch festgenommen und kurz darauf wegen Wehrdienstentziehung angeklagt. Er bekam 18 Monate Haft. Der Staatsanwalt war damit allerdings nicht zufrieden. Schon einen Monat nach dem Urteil legte er Berufung ein und forderte ein höheres Strafmaß. Die religiös motivierte Wehrdienstverweigerung Bajatjans sei „unbegründet und gefährlich“. Das Gericht gab dem Antrag des Staatsanwalts statt und erhöhte die Haftstrafe auf 30 Monate.

Wahan Bajatjan ging beim Obersten Gerichtshof in Armenien in Berufung. Dort wurde im Januar 2003 das bestehende Urteil bestätigt. Wahan wurde sofort in eine Haftanstalt eingeliefert, wo er mit Mördern, Drogendealern und Sexualstraftätern seine Strafe verbüßte.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Armenien ist seit 2001 Mitgliedstaat des Europarats. Damit haben seine Bürger das Recht, nachdem sie alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft haben, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen. Wahan Bajatjan beschloss, diesen Weg zu gehen. In seiner Beschwerde erklärte er, er sehe durch die Inhaftierung wegen Wehrdienstverweigerung seine Rechte gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Er forderte, sein Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unter den Schutz dieses Artikels zu stellen — ein Vorstoß, der vorher in der Form noch nie Erfolg hatte.

Am 27. Oktober 2009 erging das Urteil des EGMR. Das Gericht befand, angesichts der herrschenden Rechtsprechung seien die Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen nicht durch das Recht auf Gewissensfreiheit nach Artikel 9 der Menschenrechtskonvention geschützt.

Bajatjan mit seiner Frau Zowinar und seinem Sohn Wahe

Wahan Bajatjan war zu der Zeit längst aus der Haft entlassen worden. Er hatte geheiratet und war Vater eines kleinen Sohnes. Das Urteil war für ihn eine Enttäuschung. Er hatte nun die Wahl, die Sache entweder fallen zu lassen oder die Große Kammer des EGMR anzurufen. Er entschied sich für Letzteres. Die Große Kammer befasst sich nur mit außergewöhnlichen Fällen, und Wahan freute sich, als seine Beschwerde zugelassen wurde.

Am 7. Juli 2011 verkündete die Große Kammer des EGMR in Straßburg schließlich das Urteil. Mit überwältigender Mehrheit (16 : 1) kam das Gericht zu dem Schluss, dass Armenien durch die Verurteilung und Inhaftierung wegen Wehrdienstverweigerung Wahan Bajatjans Recht auf Gewissensfreiheit verletzt hat. Die einzige Gegenstimme kam von der Richterin aus Armenien.

Bajatjan mit seinen Rechtsberatern im EGMR am 24. November 2010

Warum ist dieser Entscheid von Bedeutung? Weil erstmals seit Bestehen des EGMR ein Urteil erging, wonach das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unter dem vollen Schutz von Artikel 9 der Menschenrechtskonvention steht. Das Gericht wertet demnach eine Inhaftierung wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Verletzung der Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft.

Was die Haltung von Jehovas Zeugen als Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen angeht, machte das Gericht folgende Aussage: Es besteht „kein Grund, daran zu zweifeln, dass der Antragsteller den Wehrdienst aus ehrlicher religiöser Überzeugung heraus ablehnt — dass sich seine persönliche Wehrpflicht damit in keiner Weise vereinbaren lässt und das Ganze für ihn einen unüberwindlichen Gewissenskonflikt darstellt“.

Reaktion auf das Urteil

In Armenien sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als 450 Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt worden. Während an diesem Artikel gearbeitet wurde, saßen in diesem Land 58 junge Männer wegen religiös begründeter Wehrdienstverweigerung in Haft. Fünf von ihnen wurden nach der Grundsatzentscheidung im Fall Bajatjan gegen Armenien inhaftiert. * Einer dieser jungen Wehrdienstverweigerer stellte den Antrag, das gegen ihn laufende Strafverfahren einzustellen; dies wurde jedoch abgelehnt. In der schriftlichen Begründung des Staatsanwalts hieß es: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Bajatjan gegen Armenien vom 7. Juli 2011 ist auf diesen Fall nicht anwendbar, da in den beiden Fällen ganz offensichtlich unterschiedliche Umstände vorliegen.“

Wie kam der Staatsanwalt zu dieser Einschätzung? Als Wahan Bajatjan angeklagt wurde, gab es keine Möglichkeit eines alternativen zivilen Dienstes. Die armenische Regierung erklärt, es gebe inzwischen ein entsprechendes Gesetz, sodass Wehrdienstverweigerer nun Zivildienst leisten könnten. Dieser untersteht jedoch der Kontrolle des Militärs und entspricht damit nicht den Bedürfnissen vieler Verweigerer, die gegenwärtig eingezogen werden.

Wahan Bajatjan freut sich über die historische Entscheidung, die das Gericht zu seinen Gunsten gefällt hat. Das Urteil nimmt nun das Land Armenien in die Pflicht, die Strafverfolgung und Inhaftierung von Personen einzustellen, deren innerste religiöse Überzeugung es ihnen nicht erlaubt, Wehrdienst zu leisten.

Jehovas Zeugen beabsichtigen nicht, das Rechtssystem irgendeines Landes zu reformieren. Doch wie Wahan Bajatjan versuchen sie auf der Basis bestehender nationaler Gesetze ihre Rechte geltend zu machen. So können sie weiter in Frieden und Freiheit den Geboten Jesu Christi nachkommen und sich von ihm leiten lassen.

^ Abs. 17 Zwei davon wurden am 7. Juli 2011 inhaftiert, dem Tag, an dem das Urteil des EGMR erging.