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KIRGISISTAN

Kirgisistan: Überblick

Kirgisistan: Überblick

In Kirgisistan gibt es Jehovas Zeugen seit 1956; rechtlich registriert wurden sie 1998. Ihre Religionsfreiheit wurde dort in der Vergangenheit zwar stark verletzt, doch in letzter Zeit werden ihre Rechte vom Staat besser geschützt.

Im November 2013 hat die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs einstimmig entschieden, dass Kirgisistans Zivildienstgesetz verfassungswidrig ist, und die Regierung angewiesen, es anzupassen. Die Gerichte in Kirgisistan richten sich bereits nach dieser Entscheidung bereits und seit Anfang 2014 werden Zeugen Jehovas, die den Kriegsdienst verweigern, nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Am 29. Juni 2015 wurde das Wehrpflichtgesetz geändert; damit ist es Wehrdienstverweigerern möglich, einen Zivildienst zu leisten, der nicht unter der Aufsicht des Militärs steht.

Im September 2014 entschied die Verfassungskammer des Obersten Gerichts zugunsten von Jehovas Zeugen und der Religionsfreiheit, als sie Teile des Religionsgesetzes von 2008 für verfassungswidrig erklärte. Allerdings ignorierte die Staatliche Kommission für Religiöse Angelegenheiten diese Entscheidung und weigerte sich, die örtlichen Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen im Süden des Landes zu registrieren. Aufgrund der fehlenden Registrierung betrachten einige Behörden die Aktivitäten von Jehovas Zeugen als illegal. Doch in der Regel lassen sich diese Missverständnisse schnell mit den Behörden klären, und Jehovas Zeugen können dann ungestört Gottesdienste besuchen und mit anderen über ihren Glauben sprechen. Jehovas Zeugen hoffen, dass die Regierung die Entscheidung der Verfassungskammer bald vollständig umsetzen und die örtlichen Rechtskörperschaften auch im Süden Kirgisistans registrieren wird.