11. JUNI 2019
RUSSLAND
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verurteilung von Dennis Christensen
Wie bereits berichtet wurde, bestätigte das Regionalgericht Orjol am 23. Mai 2019 die Verurteilung von Dennis Christensen zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe. Da er sich seit zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet, was nach russischem Recht drei Jahren Freiheitsstrafe entspricht, verbleibt ihm noch eine Haftzeit von drei Jahren. Am 6. Juni 2019 wurde Dennis Christensen abends in ein Straflager gebracht, um seine Strafe anzutreten. Wegen seiner Verurteilung wird Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. Eine Beschwerde wegen der Anordnung seiner Untersuchungshaft ist bereits beim EGMR anhängig.
Es ist bewundernswert, wie ruhig Dennis Christensen ausharrt und das ihm widerfahrende Unrecht erträgt. Wir sind überzeugt, dass er und die über 200 anderen Zeugen Jehovas in Russland, gegen die Anklage erhoben wurde, auch weiterhin von Jehova gestärkt werden (Psalm 27:1).
Wiedergabe des letzten Wortes von Dennis Christensen vor dem Regionalgericht Orjol am 16. Mai 2019
Wiedergabe des letzten Wortes von Dennis Christensen vor dem Regionalgericht Orjol am 23. Mai 2019