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1. JULI 2014
RUSSLAND

EGMR stärkt Recht von Jehovas Zeugen in Russland, sich zu Gottesdiensten zu versammeln

EGMR stärkt Recht von Jehovas Zeugen in Russland, sich zu Gottesdiensten zu versammeln

Am 26. Juni 2014 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugunsten von Jehovas Zeugen und bestätigte ihr Recht darauf, ihre Religion ohne rechtswidrige Störung durch russische Behörden auszuüben. Das Gericht urteilte einstimmig, dass Russland gegen Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, als ein Gottesdienst am Abend des 12. April 2006 rechtswidrig von einer Razzia gestürmt wurde.

An diesem Abend hielten Jehovas Zeugen weltweit ihre jährliche Feier zum Gedenken an den Tod Jesu Christi ab. Zwei Versammlungen (örtliche Gemeinden) in Moskau hatten für diesen besonderen Anlass die Aula einer Schule gemietet und erwarteten über 400 Anwesende. Während der Veranstaltung rückte die Bereitschaftspolizei mit 10 Polizeiwagen und zwei Kleinbussen an. Außer den Dutzenden Polizisten war auch noch eine bewaffnete Spezialeinheit der russischen Polizei (OMON) mit vor Ort. Die Polizei riegelte das Gebäude unverzüglich ab und löste den Gottesdienst ohne rechtliche Grundlage auf. Sie verwiesen alle Anwesenden des Gebäudes und durchsuchten dann den Raum, beschlagnahmten religiöse Literatur, nahmen 14 Männer gegen ihren Willen mit auf die Polizeistation und hielten sie dort fest. Ein Anwalt, der gerufen worden war, um die 14 Männer rechtlich zu vertreten, wurde auf der Wache durchsucht und dann zu Boden geworfen. Ein Polizist hielt ihm ein Messer an die Kehle und drohte mit unangenehmen Konsequenzen für seine Familie, falls er eine Klage einreichen sollte. Nach fast vier Stunden wurden die Männer schließlich freigelassen.

Nikolai Krupko, Hauptbeschwerdeführer

Nikolai Krupko und drei andere Zeugen Jehovas, die ebenfalls festgehalten worden waren, klagten gegen die rechtswidrige Störung des Gottesdienstes und das unrechtmäßige Festhalten auf der Polizeistation. Nachdem sowohl das Bezirksgericht Lublino als auch das Stadtgericht Moskau die Klage abgewiesen hatten, reichten die vier Männer im Juni 2007 Beschwerde beim EGMR ein.

In dem Urteil vom 26. Juni (Krupko und andere gegen Russland) erklärte der EGMR: „Selbst in Fällen, in denen die Behörden zwar nicht ordnungsgemäß von einer öffentlichen Veranstaltung informiert worden waren, aber die Beteiligten keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellten, hat das Gericht wiederholt festgestellt, dass die Auflösung einer friedlichen Versammlung durch die Polizei nicht als ‚in einer demokratischen Gesellschaft notwendig‘ angesehen werden kann ... Diese Feststellung findet bei den Umständen dieses Falles umso mehr Anwendung, da die zur Debatte stehende Versammlung keine tumultartige Veranstaltung im Freien war, sondern eine feierliche religiöse Zeremonie in einem Versammlungsraum, bei der keinerlei Anzeichen auf Störung oder Gefahr für die öffentliche Ordnung zu erkennen war. Selbst wenn die Behörden ernsthaft davon ausgingen, die Versammlung sei aufgrund der nicht erfolgten Anmeldung illegal, war der Eingriff durch derart viele bewaffnete Beamte der Bereitschaftspolizei mit dem Ziel, die Zeremonie aufzulösen, sowie die danach folgende Festnahme und das dreistündige Festhalten der Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiges Vorgehen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.“

Das ist bereits das vierte Urteil, in dem festgestellt wurde, dass Russland die Rechte von Zeugen Jehovas verletzt hat. 2007 hatte der EGMR im Fall Kusnetsow und andere gegen Russland geurteilt, Russland habe die Menschenrechtskonvention verletzt, als örtliche Behörden rechtswidrig einen Gottesdienst von hörbehinderten Zeugen Jehovas in Tscheljabinsk auflösten. 2010 entschied der EGMR im Fall Jehovas Zeugen in Moskau gegen Russland, dass die Moskauer Staatsanwaltschaft rechtswidrig die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Moskau aufgelöst und verboten hatte. 2013 urteilte der EGMR im Fall Awilkina und andere gegen Russland, Russland habe gegen das fundamentale Recht auf Achtung der Privatsphäre verstoßen, als die Staatsanwaltschaft von Sankt Petersburg Akteneinsicht in vertrauliche medizinische Dokumente verlangte.

Die Urteile des EGMR sind ein weiterer Beweis dafür, dass die russischen Behörden bei dem Versuch, die Religionsausübung von Zeugen Jehovas in Russland zu unterdrücken, Freiheiten verletzt haben, die sowohl durch die Russische Verfassung als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden.