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13. JULI 2016
SÜDKOREA

Weitere Beschwerden von inhaftierten Zeugen Jehovas

Weitere Beschwerden von inhaftierten Zeugen Jehovas

Seit Januar 2016 haben über 50 Zeugen Jehovas in Südkorea bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (im Folgenden: Arbeitsgruppe) Beschwerde eingereicht. Die Antragsteller wurden inhaftiert, weil sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert hatten. Laut ihrer Aussage hat sich Südkorea willkürlicher Inhaftierung schuldig gemacht, weil sie das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit in Anspruch genommen haben, aber deswegen bestraft wurden.

Grundlage der Beschwerden

Wie zwei UN-Gremien — die Arbeitsgruppe und der UN-Menschenrechtsausschuss — entschieden haben, gilt die Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen als „willkürliche Inhaftierung.“. a Der Menschenrechtsausschuss forderte Südkorea 2014 auf, die unrechtmäßige Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern zu unterbinden, die Einträge aus ihrem Vorstrafenregister zu löschen und sie zu entschädigen. Auf diese Entscheidung haben sich bisher insgesamt 682 Zeugen Jehovas aus Südkorea gestützt, als sie bei der Arbeitsgruppe Beschwerde einreichten. b

Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene erwartet

Die Arbeitsgruppe wird die südkoreanische Regierung mit den Beschwerden konfrontieren. Sobald sie Antwort von der Regierung erhält, wird sie eine Entscheidung fällen. Sollte die Arbeitsgruppe die Inhaftierung der Antragsteller ebenfalls als „willkürliche Inhaftierung“ einstufen, wird sie Südkorea dazu auffordern, notwendige Schritte zur Wiedergutmachung zu unternehmen und die Bestrafung von Wehrdienstverweigerern zu unterbinden.

Außerdem befasst sich derzeit das Verfassungsgericht Südkoreas mit dem Wehrdienstgesetz; die Entscheidung dazu steht bevor. Das Gericht ist sich natürlich bewusst, dass über 600 Beschwerden bei der Arbeitsgruppe eingegangen sind. Außerdem weiß es, dass der UN-Menschenrechtsausschuss Südkorea wiederholt aufgefordert hat, das Recht auf Wehrdienstverweigerung anzuerkennen und eine Möglichkeit für den Zivildienst zu schaffen. Von internationaler Seite aus wird sehr genau beobachtet, ob Südkoreas höchstes Gericht das grundlegende Recht auf Wehrdienstverweigerung anerkennt.

a Human Rights Council, Opinions adopted by the Working Group on Arbitrary Detention, Opinion No. 16/2008 (Turkey), UN Doc. A/HRC/10/21/Add.1, S. 145, Abs. 38 (9. Mai 2008). Human Rights Committee, Views, Young-kwan Kim et al. v. Republic of Korea, Communication No. 2179/2012, UN Doc. CCPR/C/112/D/2179/2012, Abs. 7.5 (15. Oktober 2014).

b 2015 reichten 631 Wehrdienstverweigerer Beschwerde ein; 2016 kamen bisher 51 dazu.