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TÜRKEI

Türkei: Überblick

Türkei: Überblick

In der Türkei gibt es Jehovas Zeugen schon seit 1931. Bis Ende der 1980er-Jahre wurden sie religiös verfolgt. In den folgenden Jahren lockerte die Regierung schrittweise ihre Haltung und gewährte Jehovas Zeugen die Glaubensausübung, verweigerte aber die rechtliche Registrierung. Die Lage änderte sich im Juli 2007, als an türkischen Gerichten zugunsten von Jehovas Zeugen entschieden wurde; damals wurden sie offiziell rechtlich registriert. Heute können sich Jehovas Zeugen frei zu Gottesdiensten versammeln und auch ihren Glauben mit einem gewissen Maß an Freiheit ausüben.

Allerdings erkennt die türkische Regierung das Recht auf Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen nicht an. Viele Jahre lang sind Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigern, immer wieder einberufen, strafrechtlich verfolgt, zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt und inhaftiert worden. Seit 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drei Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen gefällt und 2012 veröffentlichte der UN-Menschenrechts­ausschuss ebenfalls eine positive Entscheidung diesbezüglich. Dennoch werden junge Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigern, immer noch strafrechtlich verfolgt.

2003 passte die Türkei ihr Bauplanungsgesetz an, um es auch nichtmuslimischen Minderheiten zu ermöglichen, Gotteshäuser zu bauen und zu besitzen. Allerdings weigern sich Stadtverwaltungen und inländische Gerichte in der Regel, den Königreichs­sälen von Jehovas Zeugen den Status „Gotteshaus“ zu verleihen. Zwei dieser Fälle sind derzeit beim EGMR anhängig.