28. DEZEMBER 2020
UKRAINE
EGMR urteilt zugunsten von Bruder Oleksandr Tretiak wegen erlittener Misshandlung
Am Donnerstag, dem 17. Dezember 2020 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Tretiak gegen Ukraine sein Urteil zugunsten von Bruder Oleksandr Tretiak. Drei Angreifer hatten Bruder Tretiak am 26. November 2013 brutal zusammengeschlagen, als er gerade auf dem Heimweg von seiner Predigttätigkeit war. Der EGMR entschied, dass die ukrainischen Behörden es versäumt hatten, die Straftat ordnungsgemäß zu untersuchen, und sprach unserem Glaubensbruder eine Entschädigung in Höhe von 7 500 Euro zu.
Bruder Tretiak war so heftig geschlagen worden, dass er fast einen Monat lang im Krankenhaus lag. Erst drei Monate nach dem Überfall untersuchte die Polizei den Tatort. Die Polizei erkannte zudem nicht an, dass der Angriff religiös motiviert war und dass es sich um schwere Körperverletzung handelte. Die Tat wurde später zu einem geringfügigen Vergehen herabgestuft. Nur einer der drei Angreifer wurde angeklagt – und das auch erst, nachdem er ins Ausland geflohen war. Die anderen beiden Angreifer, darunter ein Polizeibeamter, wurden nur als Zeugen der Straftat betrachtet. Keiner von ihnen wurde je bestraft. Diese und weitere juristische Unrechtmäßigkeiten veranlassten Bruder Tretiak, im Jahr 2015 beim EGMR Beschwerde einzureichen.
Wie der EGMR in seiner Entscheidung feststellte, hatten „die [ukrainischen] Behörden es versäumt, eine wirksame Untersuchung der vom Beschwerdeführer erlittenen Misshandlung durchzuführen“, was einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellte.
Wir hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, die Religionsfreiheit unserer Brüder und Schwestern in der Ukraine und anderen Ländern zu schützen. Vor allem danken wir Jehova, der uns Recht verschafft (Klagelieder 3:59).