Usbekistan: Überblick
Als Usbekistan 1991 ein unabhängiger Staat wurde, gab es dort schon seit Jahrzehnten Zeugen Jehovas. Im Jahr 1992 trat in Usbekistan eine Verfassung in Kraft, in der Grundrechte garantiert werden. Wenn es um Religionsfreiheit geht, missachtet die Regierung jedoch häufig grundlegende Prinzipien dieser Verfassung.
Die Behörden in Usbekistan verweigern nach wie vor allen Versammlungen von Jehovas Zeugen mit Ausnahme der Versammlung in Chirchiq die rechtliche Registrierung. a Daher gilt jede religiöse Zusammenkunft von Zeugen Jehovas außerhalb des Königreichssaals in Chirchiq als rechtswidrig. Gottesdienste von Zeugen Jehovas an anderen Orten werden häufig von der Polizei unterbrochen, selbst wenn sie in Privatwohnungen stattfinden. Es kam zu Festnahmen von Anwesenden und Beschlagnahmen ihres persönlichen Besitzes sowie religiöser Literatur. Einige Zeugen Jehovas wurden tagelang in Haft genommen und körperlich und verbal misshandelt. Andere wurden wegen ihrer Religionsausübung zu hohen Geldstrafen oder jahrelangen Freiheitsstrafen verurteilt. Durch die Verweigerung der staatlichen Registrierung wird friedliche religiöse Betätigung praktisch kriminalisiert.
Jehovas Zeugen arbeiten fortlaufend mit Regierungsvertretern zusammen und bemühen sich um eine Registrierung von Versammlungen in ganz Usbekistan, insbesondere in Taschkent. Die rechtliche Anerkennung würde Zeugen Jehovas zu einem gewissen Grad vor Diskriminierung schützen und ihr Recht auf Religionsfreiheit stärken.
a Erste Registrierung 1994, erneute Registrierung 1999